KLEINGÄRTNERVEREIN KIEL-GAARDEN E.V.
 
 

ÄNDERUNGEN durch Beendigung des GPV

Der Generalpachtvertrag (GPV) endete zum 31.12.2022.

1621.2022-12-15_PDF%20Aufhebungsvertrag_GPV_RII.pdf


Mit dem Ende des Generalpachtvertrages entfällt der Kreisverband als Zwischenpächter. Damit einher gehen einige Änderungen, die wir Ihnen im Nachfolgenden erläutern möchten:

Unterpachtvertraq
Der zwischen Kleingartenverein und Kreisverband geschlossene Unterpachtvertrag behält inhaltlich weiterhin seine Gültigkeit. Die Landeshauptstadt Kiel tritt nun als Rechtsnachfolgerin in diesen Unterpachtvertrag ein und wird damit direkte Verpächterin der Kleingartenvereine. Auswirkungen auf die mit Ihren Mitgliedern geschlossenen Einzelpachtverträge entstehen hierdurch nicht.


Mitgliedsbeiträge für die Kleingärtnervereine
Der Kreisverband steht wie bisher als Dachverband zur Verfügung, um seine Mitgliedsvereine mit einer Fach- und Rechtsberatung zu unterstützen. Daher entrichten wir, wie gewohnt, unsere Mitgliederzahlmeldung und die entsprechenden Mitgliedsbeiträge an den Kreisverband.


Pachtzahlunq
Statt an den Kreisverband entrichten die Vereine die Pacht ab 2023 an die Stadt Kiel. Grundsätzlich ändert sich in 2023 die Pachthöhe für die Vereine nicht.


Gartenordnunq SATZUNG und GARTENORDNUNG
Trotz Wegfall des Generalpachtvertrages gelten die grundsätzlichen Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und der Gartenordnung weiter. Eine Aktualisierung der Gartenordnung ist für die Zukunft geplant und wird eines der Themen für den neu einzurichtenden Kleingartenbeirat.


Bauanträqe BAUGENEHMIGUNG "Laube"
Neu-, An- oder Umbauten einer Gartenlaube bedürfen auch weiterhin einer Bauerlaubnis. Pächter*innen stellen den Antrag über den Vorstand des Vereins, welcher den Antrag nach vorheriger Prüfung an die Immobilienwirtschaft weiterleitet. Dort wird der Antrag geprüft und anschließend entschieden.

 

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