Im Folgenden möchten wir Ihnen das Verfahren zu diesem Antrag erläutern:
Plant ein Pächter einen Neubau, Umbau oder Anbau auf seiner Parzelle, ist zunächst der angehängte Vordruck „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Bauliche Anlagen in städtischen Kleingärten“ – kurz: Antrag auf Bauerlaubnis - auszufüllen. 1676.Antrag%20auf%20Bauerlaubnis%20(2).pdf
Der ausgefüllte Antrag ist vor Beginn der Baumaßnahme zunächst durch den Pächter an den Vorstand des Kleingartenvereins zu geben.
Der Vorstand des Kleingartenvereins bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme eines geplanten Bauvorhabens eines seiner Pächter auf der jeweiligen Parzelle.
Des Weiteren soll durch den Vorstand kurz geprüft werden, ob durch das Bauvorhaben die überbaute Fläche von maximal 24 qm auf einer Parzelle, sowie die Mindestabstände zu Parzellengrenzen eingehalten werden.
Diese zusätzliche Prüfung durch den Vorstand des Vereines hat folgenden Hintergrund: Der Vorstand des Kleingartenvereins ist besser über den Zustand Ihrer Parzellen informiert oder haben in den Koppelobmännern der Anlagen Ansprechpartner, die diese Informationen geben können. Sollte das geplante Bauvorhaben die geforderten Maße überschreiten, kann der Pächter durch den KGV auf kurzem Weg entsprechend in Kenntnis gesetzt werden, so dass er sein Bauvorhaben den Erfordernissen anpassen kann. Wir erhoffen uns dadurch eine kürzere Bearbeitungszeit der Anträge und weniger Verwaltungsaufwand für die Pächter.
Der Antrag ist dann über den Vorstand des Vereins an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel zu geben.
Im Rahmen der Prüfung wird ein aktueller Ist-Zustand der Parzelle durch Mitarbeitende der Immobilienwirtschaft ermittelt.
Der Vorstand Ihres Kleingartenvereins wird über die Erteilung der Bauerlaubnis in Kenntnis gesetzt.
Nach Abschluss der Baumaßnahme findet ein Termin zwischen dem Pächter und einem Mitarbeitenden der Immobilienwirtschaft statt, damit die Laube nach Errichtung vor Ort abgenommen werden kann. 1676.Antrag%20auf%20Bauerlaubnis%20(2).pdf