Wir fordern alle Pächter auf, ihre Parzelle zumindest mit der Koppelbezeichnung und Parzellen-Nr. bis Ende August 2022 zu beschriften. Dies ist Bestandteil der Gartenordnung der Stadt Kiel (Eigentümerin aller öffentlichen Kleingartenanlagen) und der Satzung unseres KGV.
Seit dem obigen Aufruf aus Mai 2022 ist wenig passiert. Ungefähr die Hälfte der verpachteten Parzellen haben immer noch keine reguläre Parzellenbeschilderung.
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2023 hat beschlossen, dass verpachtete Parzellen ohne Parzellen-Nr. und Koppelbezeichnung eine Verwaltungsgebühr von 50€ an den KGV zu entrichten haben.