Es gibt eine offizielle Warteliste von Interessenten für einen Pachtgarten des KGV Kiel-Gaarden e.V.
Sie können ggfls. einen Nachpächter vorschlagen, jedoch ist dies per Satzung und Vertrag eine Vorstandsentscheidung, ob der Parzellenvertrag zu Stande kommt.
Bisher wurden alle vorgeschlagenen Nachpächter angenommen, jedoch kam es mittlerweile in mehreren Fällen leider zu Ablösesummen-Mißbrauch, was uns als Vorstand vorher verheimlicht wurde / nicht bekannt war.
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2023 hat die verpflichtende Wertermittlung bei Pächterwechsel beschlossen.
Handlungsempfehlung wenn Sie Ihre Parzelle an einen interessierten Pächter übergeben wollen:
1. Sie informieren zeitnah den Vorstand.
2. Der Vorstand beauftragt das Wertermittler-Team.
3. Das Wertermitler-Team macht mit dem abgebendem Pächter einen Besichtigungstermin.
4. Der abgebende Pächter bezahlt das Wertermittler-Team (derzeit 60€ inkl. Besichtigung, Aufnahme der Details und schriftliches Gutachten) direkt beim Termin.
5. Quittungen und Rechnungen für nachweisbare Geräte und Neuanschaffungen können bei Vorlage berücksichtigt werden. Für bestehende Bauten sollten Sie entsprechende Baugenehmigungen vorlegen können. Bein Nicht-Vorhandensein, fragen Sie beim Vorstand nach.
6. Das Wertermittler-Team lässt dem abgebendem Pächter das Gutachten zukommen. Eine Kopie wird dem KGV vorgelegt.
7. Erst wenn das Gutachten vorliegt, kann eine Kündigung und Pachtvertragsumschreibung stattfinden.
8. Sie machen einen gemeinsamen Termin mit dem designierten Neupächter und dem Vorstand, bei dem Ihre Kündigung und die Aufnahme des Neupächters vertraglich fixiert werden.
Der interessierte designierte Neupächter darf Ihre Parzelle weder vorher übernehmen oder diese bewirtschaften.
Pächterwechsel ab Januar 2023 ausschließlich mit vorheriger Terminabsprache.
Nicht-Deutsch-Sprechende bringen zum Termin bitte zusätzlich einen Dolmetscher mit.
Informationen des Landes S.H. zur Werermittlung:
https://www.kleingarten-sh.de/service/wertermittlung/
Eine Wertermittlung sorgt für Gerechtigkeit, Sicherheit und gleichzeitig ermöglicht sie dem geschäftsführenden Vorstand den aktuellen Stand der Anlage im Blick zu behalten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zukunft des Vereines zum Wohl der Mitglieder zu sichern.