KLEINGÄRTNERVEREIN KIEL-GAARDEN E.V.
 
 

Brand? Diebstahl? Vandalismus?

Schützen Sie sich selbst. Wir bitten alle Pächter eine Versicherung gegen Schäden
(vor allem Zerstörung durch Brand) abzuschließen.


Wir empfehlen diese Absicherung, damit Sie mit einem ruhigeren Gefühl Ihren schönen Garten nutzen können. 


Im Falle z. B. eines Brandes durch Brandstiftung werden die Kosten - ohne bestehende Absicherung - vom Pächter zu tragen sein.


Für nur ab 35€ jährlich


erhalten Sie finanzielle Entschädigung im Falle eines Brandes usw. (günstiger Preis durch Gruppenversicherung für die Pächter unseres KGV)


Das ist günstiger als 10.000 € bis 20.000 € Sonderbelastung oder mehr (je nach Schaden) aufgrund von Dummheit, Unachtsamkeit oder Böswilligkeit Dritter.


Der Pächter ist auch z. B. bei unverschuldeter Brandstiftung durch unbekannte Dritte verantwortlich, dass eine z.B. abgebrannte Laube auf eigene Kosten entfernt wird und neu aufgebaut wird.


Die Kündigung des Pachtvertrages entbindet keinesfalls vor den zu tragenden Folgekosten. 


Der KGV ist ein gemeinnütziger Verein und kann und wird diese Kosten keinesfalls übernehmen (und muss und wird jegliche erforderlichen Schritte zur Abwendung von wirtschaftlichem Schaden für den Verein einleiten, inkl. Inkasso durch externe Dienstleister). Hierzu gibt es gesetzliche Verpflichtungen.


Es obliegt der Verantwortung des Pächters auch für solche Schäden aufzukommen.


Deshalb empfehlen wir die Versicherung, damit Sie sich vor finanziellem Schaden und weiteren Forderungen schützen.


Wer kann und will so etwas neben dem emotionalen Schaden (er)tragen müssen?


Die Kündigung des Pachtvertrages seitens des Pächters entbindet keinesfalls vor den Folgekosten:


Einfach den kurzen Vordruck ausfüllen und an die Versicherung und bitte in Kopie auch an uns mailen.

Vordruck und Infos finden Sie auch unter dem Themenpunkt  KOSTEN oder
erhalten Sie in der Geschäftsstelle oder auf Anfrage per Mail.

Bitte schützen Sie sich.


Wir empfehlen diese Absicherung, damit Sie mit einem ruhigeren Gefühl Ihren schönen Garten  nutzen können. 




Die Versicherungsleistungen ersehen Sie im weiteren Verlauf. 



HINWEISE ZUR VERSICHERUNGSPFLICHT ab 2022


Es gilt für alle neuen Pächter eine Versicherungspflicht für die Parzelle / Laube.


Am 23.04.2023 wurde durch die Mitliederversammlung die Versicherungspflicht für alle Parzellen, auf denen Lauben stehen, beschlossen.


Warum?

Damit Sie als Pächter nicht auf den Abbruch- und Wiederaufbaukosten einer z.B. abgebrannten Laube sitzen bleiben.


Wer neuer Pächter werden möchte, kann dies nur unter der Voraussetzung werden, dass die anzupachtende Parzelle / Laube gegen unten stehende benannte Schäden versichern wird / die bestehende Versicherung des Vorpächters übernommen wird. 


Bestands-Mitglieder
haben genauso die günstige Gelegenheit über die Gruppenversicherung bei der Württembergischen Versicherung die Laube / Parzelle  ab 35€ pro Jahr abzusichern. 

Wir empfehlen dies sehr.


Vorgehensweise:


Das Formular erhalten Sie vom Kleingärtnerverein (KGV) hier online oder direkt persönlich bei den Öffnungszeiten oder auf Anfrage per Mail. 


Download Bildformat: Laubenversicherung%20neu%202023.jpg


Download PDF:  Gruppenversicherung%20Laube%20-%20W%C3%BCrttembergische%20Versicherung.pdf



Dieses füllen Sie bitte leserlich aus.

Falls Sie damit Schwierigkeiten haben sollten helfen wir Ihnen gerne. 


Etwaige Erhöhungen der Versicherungssumme, die über der Basis-Absicherung (siehe Merkblätter der Württembergischen) hinaus gehen, werden einfach in ihr Formular eingetragen. Entsprechend erhöht sich dann Ihr persönlicher Jahresbeitrag. 


Der KGV leitet ihr Formular an die Versicherung weiter. Sie können Ihr Formular auch direkt an die Württembergische mailen und uns einfach in Kopie (cc) setzen. 


Die Württembergische übernimmt die Daten und übermittelt dem KGV eine aktualisierte Liste der versicherten Parzellen. 


Die Zahlung Ihrer Beiträge erfolgt an den Kleingärtnerverein Kiel-Gaarden e.V., der seinerseits von der Württembergischen Versicherung eine Rechnung erhält und diese begleicht. 

Sie erhalten keinen eigenen Versicherungsschein.

(Es gibt eine Rechnung seitens des Versicherers an den KGV - Keine Einzelpolicen und auch keine Einzelrechnungen.) 


Die bisherige Empfehlung, diese Absicherung, damit Sie mit einem ruhigeren Gefühl Ihren schönen Garten  nutzen können, wurde per Beschluss der Mitgliederversammlung am 23.04.2023 zur Versicherungspflicht für ALLE Parzellen, auf denen Lauben stehen.


Download Bildformat: Laubenversicherung%20neu%202023.jpg


Download PDF:  Gruppenversicherung%20Laube%20-%20W%C3%BCrttembergische%20Versicherung.pdf


Bitte wenden Sie sich bei allen weiteren Versicherungsfragen an die Generalagentur Joachim Heinrich.

 


Kontaktdaten:
Württembergische Versicherung
Generalagentur Joachim Heinrich
Hauptstr. 11, 24626 Groß Kummerfeld
Tel.: 04393/972601
E-Mail: joachim.heinrich@wuerttembergische.de




Bei Einbrüchen (oder auch nur Versuchen) erstatten Sie bitte IMMER Anzeige bei der Polizei (auch wenn nichts gestohlen werden sollte, ist es hilfreich zur Ermittlung der Täter) und wenden Sie sich im Schadensfall bitte zusätzlich direkt an die Versicherung.


Im Vorfeld ist es sehr ratsam alle Quittungen und Nachweise aufzubewahren und zusätzlich Fotos vom Inventar zu machen.



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