KLEINGÄRTNERVEREIN KIEL-GAARDEN E.V.
 
 

VERTRAG, KÜNDIGUNG UND ÜBERNAHME



Damit Sie den Vertrag vorab lesen können, können Sie diesen per Mailanfrage an info@kgv-kiel-gaarden.de anfordern.

Dieser beinhaltet auch die Gartenordnung der Stadt Kiel.


Bitte bringen Sie zur Vertragsunterzeichnung einen gültigen (nicht abgelaufenen) Identitäts- / Adressnachweis zur Vorlage mit. 


Eine gültige, aktive Tel.Nr. und E-Mailadresse sind genauso erforderlich.


Fragen zu den Vertragsinhalten können Sie vor Ort stellen oder bereits vorab telefonisch oder per Email klären. Vieles wird durch die Gartenordnung der Stadt Kiel verständlich. 


Da die Öffnungszeiten begrenzt sind und manchmal ein Ansturm an Anfragen vorherrscht, ist es sinnvoll vorab Angelegenheiten zu besprechen, falls Sie die Antwort auf Ihr Anliegen nicht in der Gartenordnung, der Satzung oder in den Fragen und Antworten finden.


Es wäre eine große Erleichterung wenn Sie Ihr Vertragsexemplar bereits mit Ihren persönlichen Daten (auch bezüglich der Laubenversicherung vorausfüllen).

Ein Vertragsexemplar wird für Sie sein. Ein Exemplar verbleibt beim KGV.


Bei bestehenden sprachlichen Verständnisproblemen können wir nur bedingt unterstützen. 

Alle vertraglichen und gesetzlichen Regelungen sind unabhängig davon gültig und im Verantwortungsbereich des Pächters.





Übernahme eines Gartens


Sie möchten Ihren Kleingarten abgeben und haben einen Nachpächter gefunden?


Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.


Damit die Übergabe des Gartens schnell und problemlos funktioniert, füllen Sie wenn möglich die Rückgabe-Erklärung aus und bringen diese zusammen mit der Übernahmeerklärung des neuen Pächters zu uns in die Geschäftsstelle. 

Vor Ort kann der neue Pächter dann direkt die Kosten, die für Neumitglieder einmalig berechnet werden, bezahlen, den neuen Pachtvertrag unterschreiben und Sie bekommen Ihre Kaution zurück.


Damit eine eventuelle Ablösezahlung - nicht nur bei Uneinigkeit - korrekt und fair gestaltet ist, wird ein Garten von unabhängigen Wertermittlern, die dafür vom Kreisverband zugelassen sind, geschätzt werden.

Die Kosten (derzeit 60€) dafür trägt der abgebende Pächter.


Das aus der freien Wirtschaft bekannte Angebot-und-Nachfrage-Prinzip gilt nicht, da alles Landeigentum der Stadt Kiel gehört.
Lauben, Pflanzungen etc. werden mit einer Checkliste von dafür zugelassenen Wert-Ermittlern durchgeführt. Bestehen Quittungen / Nachweise ist dies hilfreich, um Ihre Forderungen zu bekräftigen.

 



Kündigung Ihres Kleingartenpachtvertrags

Sie möchten Ihren Kleingarten nicht länger bewirtschaften und haben auch keinen passenden Nachpächter gefunden?


Dann ist es möglich, Ihren Pachtvertrag zum 30. September für das kommende Jahr zu kündigen. 

Bitte füllen Sie, wenn möglich, hierfür den Kündigungsbogen aus und schicken uns dieses unterschriebene Formular per E-Mail zu oder bringen Sie es zu den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle vorbei. 


Anschließend vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Abnahme des Gartens. Das bedeutet der Garten muss in ordentlichem Zustand (gemäß Gartenordnung), frei von Müll und Unrat an den Verein übergeben werden.


Wollen Sie weiterhin Mitglied bleiben (Mitgliedsbeitrag wäre weiterhin fällig) und damit den Verein damit unterstützen?

Falls Sie dies nicht wollen, kündigen Sie einfach auch die Mitgliedschaft. Sie können dies einfach der Parzellenkündigung beifügen.


Ihre Kaution wird Ihnen bei ordnungsgemäßer Abnahme des Gartens ausgezahlt.

Sollte der Garten nicht der Gartenordnung entsprechen oder stark verschmutzt / verwildert sein, erfolgt die Beseitigung des Mülls, Reinigung und das Herstellen des gartenordnungskonformen Zustands auf Ihre Kosten.


Kündigungsbearbeitung / Gartenumschreibung (gemäß Mitgliederversammlung vom 10.03.2023) wird mit einem Jahresmitgliedsbeitrag als Verwaltungsbeitrag berechnet.


Grundlagen und Rahmenbedingungen werden grundsätzlich u.a. vom 


Bundeskleingartengesetz 

https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html 


der Baumschutzverordnung  https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/umwelt_naturschutz/baeume_und_hecken.php  und


der Gartenordnung der Stadt Kiel  vorgegeben.
https://www.kiel.de/de/kiel_zukunft/kiel_plant_baut/_dokumente_kleingaerten/_kleingartenpachtvertrag/gartenordnung.pdf   


Diese sind gesetzlich bindend und Grundlage jedes Pachtvertrages für Gartenparzellen (auch) unseres Kleingärtnervereines.





 

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