KLEINGÄRTNERVEREIN KIEL-GAARDEN E.V.
 
 

WASSER: Abschaltung / Zuschaltung

 

2022: Sonntag, 30. Oktober 2022 Abschaltung (keine Wasserzufuhr bis Aufdrehdatum)


Nach der Abschaltung der Wasserzufuhr lassen Sie bitte das in den Rohren befindliche Wasser komplett ab, damit in der Frostzeit die Rohre / Schläuche geschützt bleiben.


Das Aufdrehen und Abdrehen des Wassers ist nur den Koppelobmännern gestattet.


Das eigenmächtige Aufdrehen des Wassers durch Pächter ohne Rücksprache mit dem entsprechenden Koppelobmann (oder bei Nicht-Erreichen des Koppelobmanns: Vorstand) hat die fristlose Kündigung des Pachtvertrages und Ausschluss aus dem KGV zu sofort zur Folge.
Ferner wird in solcher Fällen zusätzlich vom Vorstand Anzeige erstattet.


Bedenken Sie bitte, auch in Ihrem eigenen Interesse, dass auch unsere Kleingärten-Anlage Eigentum der Stadt Kiel ist.


In Fällen von Wasserlecks und Rohrbrüchen informieren Sie bitte umgehend Ihren Koppelobmann und falls nicht erreichbar den Vorstand. In solchen Fällen dürfen Sie das Wasser abdrehen und Sie kleben eine kleine Info-Notiz für die anderen Pächter an den Info-Schaukasten.


2023: voraussichtlich (je nach Wetterlage) Samstag, 15. April 2023 Zuschaltung (genaues Datum und Uhrzeit wird Anfang April festgelegt und kommuniziert (Wasserzufuhr bis Abdrehdatum) siehe  TERMINE

Zu jenem Datum stellt bitte jeder Pächter sicher, dass eine Person (Pächter oder Ersatzperson) anwesend ist, um etwaige Lecks / Rohrbrüche schnell zu lokalisieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Gemäß Mitgliederversammlung vom 10.03.2023 muss ein Pächter, der beim Wassertermin weder selbst anwesend ist, noch eine Ersatzperson dafür abgestellt hat, einen Strafbetrag von 50€ zu bezahlen.


Das Aufdrehen und Abdrehen des Wassers ist nur den Koppelobmännern gestattet.


Das eigenmächtige Aufdrehen des Wassers durch Pächter ohne Rücksprache mit dem entsprechenden Koppelobmann (oder bei Nicht-Erreichen des Koppelobmanns: Vorstand) hat die fristlose Kündigung des Pachtvertrages und Ausschluss aus dem KGV zu sofort zur Folge.
Ferner wird in solcher Fällen zusätzlich vom Vorstand Anzeige erstattet.


Bedenken Sie bitte, auch in Ihrem eigenen Interesse, dass auch unsere Kleingärten-Anlage Eigentum der Stadt Kiel ist.


In Fällen von Wasserlecks und Rohrbrüchen informieren Sie bitte umgehend Ihren Koppelobmann und falls nicht erreichbar den Vorstand. In solchen Fällen dürfen Sie das Wasser abdrehen und Sie kleben eine kleine Info-Notiz für die anderen Pächter an den Info-Schaukasten.

 

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