Aufnahmegebühr 50,00 €
Mitgliedsbeitrag 60,00 €
Kaution 250,00 €
darin enthalten 50,00 € Wassergeld
(Rückzahlung der Kaution bei ordnungsgemäßer Kündigung und Übergabe des Gartens - ohne Müll und gemäß Gartenordnung)
Mitgliedsbeitrag 60,00 €
Pacht 0,21 € pro m²
Laubenversicherung ab 35,00 €
Wasserkosten pro Koppel geteilt durch Anzahl der Pächter
Da es nicht für jede Parzelle eine Wasseruhr gibt, sondern eine Wasseruhr pro Koppel, werden die Wasserkosten auf die jeweiligen Pächter pro entsprechender Koppel umgelegt. Wassersparende Nutzung wird angeraten und von der Gartenordnung der Stadt Kiel vorgegeben.
Wir bitten Sie, die jährlichen Zahlungen nach Erhalt der Rechnung bis zum 31.03. des Jahres zu überweisen.
(Jeder KGV aus dem Stadtgebiet Kiels, ist verpflichtet die Pachtzahlungen der Pächter zum 01.04. an die Stadt zu überweisen.)
Sie haben keine Rechnung erhalten? Vielleicht hat sich Ihre Adresse geändert? Oder auch andere Kontaktdaten? Schreiben Sie uns eine Mail. Jeder Pächter ist auch diesbezüglich in der Bringschuld.
Die Nicht-Einhaltung der Zahlungsfrist gilt bereits als Zahlungsverzug. Nach weiteren 30 Tagen ohne Zahlungseingang erfolgt unwiderruflich die fristlose Kündigung und Abgabe des Falls an ein externes Inkasso.
Es erfolgen keine schriftlichen Mahnungen. Die Zahlung der Kosten und die Fristen sind bei Abschluss des Pachtvertrages bekannt und Bringschuld jedes Pächters.
Sonstige Kosten
Adressnachforschungskosten der Behörde bei der Sie gemeldet sind + Bearbeitungskosten in Höhe von 20€ , die dem KGV durch den zeitlichen Aufwand entstehen
Bitte geben Sie uns sobald sie Umziehen ihre neue Adresse bekannt, damit Sie Unkosten vermeiden.
Mahngebühr 10,00 €
Bei nicht oder nicht rechtzeitigem Begleichen der jährlichen Rechnung fällig. Unser Kleingärtnerverein ist verpflichtet, die entrichteten Pachtbeträge pünktlich an die Stadt Kiel zu überweisen. Mahnkosten entstehen auch bei Mahnungen wg. inkorrekter Gartennutzung und Nicht-Einhaltung z.B. der Gartenordnung.
Bauantrag: Laube 35,00 €
Antrag über unseren KGV. Bearbeitung: bis 2022 durch den Kreisverband. Ab 2023 durch die Immobilienwirtschaft Kiel.
Bauantrag: Gewächshaus 10,00 €
Bauten ohne vorherige Absprache / Genehmigung müssen zurückgebaut werden.
Antrag: mobile Badebecken kostenlos € (Gartenordnung beachten!) Swimmingpools verboten
(max. 5qm, inkl 1 x Befüllung max 50cm Höhe Wasser - keine Chemikalien erlaubt!) dadurch doppelter Jahreswasserkosten
Bearbeitungsgebühren min. 20,00 €
(Bei durch Pächter verursachten Verwaltungs-Angelegenheiten, abhängig vom Zeitaufwand)
Umschreibegebühr / Kündigungsbearbeitung 60,00 € (1 Mitgliedsbeitrag)
und Vereinsaustritt
Erstattungsbetrag pro nicht geleisteter Stunde Gemeinschaftsarbeit: 30,00 € pro Stunde (gemäß Mitgliederversammlung 2023)
Nicht beschilderte Parzelle: 50€
(Koppelname und Parzellennr. erforderlich / Pächter-Name nicht notwendig)
Abwesenheit bei Wasserterminen (Pflicht seit 10.03.2023) - 50€
Bankverbindung
Auf Anfrage per Mail
HINWEISE ZUR VERSICHERUNGSPFLICHT
Es gilt für alle neuen Pächter eine Versicherungspflicht für seine Parzelle / Laube.
Warum?
Damit Sie, nicht auf den Kosten einer z.B. abgebrannten Laube sitzen bleiben.
Wer neuer Pächter werden möchte, kann dies nur unter der Voraussetzung werden, dass die anzupachtende Parzelle / Laube gegen untenstehende benannte Schäden versichert wird.
Mitglieder haben die günstige Gelegenheit über die Gruppenversicherung bei der Württembergischen Versicherung die Laube / Parzelle ab 35€ pro Jahr abzusichern.
Alles Weitere erfahren Sie unter dem Haupthemenpunkt
SCHUTZ / Laubenversicherung.