Grundsätzlich gilt bei uns im Verein das Motto:
Gärtnern und Wohlfühlen
mit Respekt für die Natur und
einem guten Miteinander.
Gleichwohl unterliegt auch unser Verein den Bedingungen der Stadt Kiel, als Eigentümerin des Gebietes, (siehe Gartenordnung, nachfolgend nachzulesen), den Kleingartengesetzen und diversen Verordnungen.
„Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit mehr, sie zu übertreten“, hat schon Johann Wolfgang von Goethe gesagt.
Aus der Gartenordnung, den Kleingartengesetzen und der Vereinssatzung ergeben sich Rechte und Pflichten aller Menschen, die sich auf dem Gelände der Kleingärtenpachtanlagen aufhalten - auch wenn es Besucher oder Spaziergänger sind.
Sollten Sie sich jedoch bei einem Detail in Bezug auf Ihren Kleingarten unsicher sein, werfen Sie bitte einen Blick in die Satzung, den Generalpachtvertrag und vor allem in die Gartenordnung, die nicht nur verpflichtende Rahmenbedingungen festlegt, sondern auch sehr nützlich und hilfreich für Ihre Gartennutzung ist.
Wer diese Rahmenbedingungen nicht akzeptiert, kann nicht Mitglied eines Gartenvereins sein und auch nicht die äußerst günstige Gelegenheit eines Pachtgartens des städtischen Eigentums nutzen:
Gartenordnung der Stadt Kiel
https://www.kiel.de/de/kiel_zukunft/kiel_plant_baut/_dokumente_kleingaerten/_kleingartenpachtvertrag/gartenordnung.pdf
Pflanzabstände und nicht erlaubte Pflanzen
(wurde per Mitgliederbeschluss am 23.04.2023 aktualisiert auf die erneuerte Satzung vom 23.04.2023)
Seit dem 23.04.2023 ist folgende Satzung durch den einstimmigen Beschluss (ohne Gegenstimme, ohne Enthaltungen) der Mitgliederversammlung gültig: aktualisierte%20Satzung%20KGV%20Kiel-Gaarden%20e.V.%20zur%20Abstimmung%20am%2023.04.2023.pdf
Baumschutzverordnung der Stadt Kiel https://www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ=lf&fid=8f9186a510c8b2a2fd8d7ac879428b62
Generalpachtvertrag der Stadt Kiel
Auszug daraus:
Baumschutz / Hecken
https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/umwelt_naturschutz/baeume_und_hecken.php
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/deutschland/01947.html
Ganzjähriges Verbot des Verbrennens von Grünschnitt
Ruhezeiten
1. Mai bis Ende September: 13:00 - 15:00 Uhr
"Laute" Arbeiten sind
Mo. - Fr. max. bis 20 Uhr gestattet. Samstags bis 18 Uhr.
Sonn- und Feiertage sind Ruhetage.
Bundeskleingartengesetz
https://www.juraforum.de/lexikon/bundeskleingartengesetz-deutschland
https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html
oder gekürzt und vereinfacht
https://schrebergarten-ratgeber.de/schrebergarten-abc/bundeskleingartengesetz/
Korrektes, naturliebendes, rücksichtsvolles Verhalten schützt Sie vor dem Bußgeldkatalog:
Hecke: https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-hecke-schneiden/
Naturschutz: https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-naturschutz/#shol
Bauen ohne Genehmigung:
https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-baugenehmigung/#shol
Lärmbelästigung / Ruhestörung: https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-laermbelaestigung/
Gartenabfälle: https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-gartenabfaelle/
Grundlagen und Rahmenbedingungen werden grundsätzlich u.a. vom
Bundeskleingartengesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html
der Baumschutzverordnung https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/umwelt_naturschutz/baeume_und_hecken.php und
der Gartenordnung der Stadt Kiel vorgegeben.
https://www.kiel.de/de/kiel_zukunft/kiel_plant_baut/_dokumente_kleingaerten/_kleingartenpachtvertrag/gartenordnung.pdf
Diese sind gesetzlich bindend und Grundlage jedes Pachtvertrages für Gartenparzellen (auch) unseres Kleingärtnervereines.