Gebühren
Gebühren für Neumitglieder
(einmalig bei Übernahme eines Gartens)
Da es nicht für jede Parzelle eine Wasseruhr gibt, sondern eine Wasseruhr pro Koppel, werden die Wasserkosten auf die jeweiligen Pächter pro entsprechender Koppel umgelegt. Wassersparende Nutzung wird angeraten und von der Gartenordnung der Stadt Kiel vorgegeben.
Wir bitten Sie, die jährlichen Zahlungen nach Erhalt der Rechnung bis zum 30.04. des Jahres zu überweisen! |
Sie haben keine Rechnung erhalten? Vielleicht hat sich Ihre Adresse geändert? Oder auch andere Kontaktdaten? Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Jeder Pächter befindet sich hier in der Bringschuld.
Die Nicht-Einhaltung der Zahlungsfrist gilt bereits als Zahlungsverzug. Nach weiteren 30 Tagen ohne Zahlungseingang erfolgt unwiderruflich die fristlose Kündigung und Abgabe des Falls an ein externes Inkasso. Es erfolgen keine schriftlichen Mahnungen. Die Zahlung der Kosten und die Fristen sind bei Abschluss des Pachtvertrages bekannt und Bringschuld jedes Pächters.
Sonstige Kosten
Bauantrag: Laube
35,00 €
Antrag über unseren KGV. Bearbeitung: bis 2022 durch den Kreisverband. Ab 2023 durch die Immobilienwirtschaft Kiel.
Bauantrag: Gewächshaus
10,00 €
Bauten ohne vorherige Absprache / Genehmigung müssen zurückgebaut werden.
Keine Ableistung von Gemeinschaftsarbeit
30,00 € pro Stunde
Erstattungsbetrag pro nicht geleisteter Stunde Gemeinschaftsarbeit:.
Nicht beschilderte Parzelle
50€
(Koppelname und Parzellennr. erforderlich / Pächter-Name nicht notwendig)
Abwesenheit bei Wasserterminen
50€
(Pflicht seit 10.03.2023)
Nachforschungskosten fehlender Adresse
20€
Bitte teilen Sie uns immer ihre aktuell gültige Adresse mit!
Mahngebühr
10,00 €
Bei nicht oder nicht rechtzeitigem Begleichen der jährlichen Rechnung fällig.
Info: Unser Kleingärtnerverein ist verpflichtet, die entrichteten Pachtbeträge pünktlich an die Stadt Kiel zu überweisen. Mahnkosten entstehen auch bei Mahnungen wg. inkorrekter Gartennutzung und Nicht-Einhaltung z.B. der Gartenordnung.
Antrag mobile Badebecken
kostenlos €
Gartenordnung beachten! Swimmingpools sind verboten
(max. 5qm, inkl 1 x Befüllung max 50cm Höhe Wasser - keine Chemikalien erlaubt!) doppelte Jahreswasserkosten
Bearbeitungsgebühren
min. 20,00 €
(Bei durch Pächter verursachten Verwaltungs-Angelegenheiten, abhängig vom Zeitaufwand)
Umschreibegebühr / Kündigungsbearbeitung
60,00 €
Informationen zur Versicherungspflicht
Alles Weitere erfahren Sie unter dem Haupthemenpunkt Laubenversicherung.