Regeln / Miteinander
Liebe Gartenfreunde!
Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, wenn alle die Pflege unserer schönen Gartenanlage unterstützen, auch außerhalb des eigenen Gartens. So wird unsere Kleingartenanlage für uns, unsere Besucher sowie Spaziergänger stets in schöner Erinnerung bleiben.
Für ein friedliches Miteinander und ungetrübten Gartengenuss gelten folgende Regelungen:
Heckenpflege während der Vogelschutzzeit – Häufiges Mißverständnis
Dies ist jedoch nicht korrekt.
Verboten sind in der Zeit vom 1. März bis 30. September insbesondere:
Zulässig bleiben dagegen: + schonende Form- und Pflegeschnitte,
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Wasserversorgung Zu den Anstellterminen im Frühjahr besteht unbedingte Anwesenheitspflicht für alle Pächter ab 10:00 Uhr – bis der leckfreie Betrieb der Anlage sichergestellt ist. Ablauf: Dreht sich die Wasseruhr weiter, liegt eine Undichtigkeit vor (z. B. offener Hahn oder Rohrbruch), die umgehend zu lokalisieren und zu beheben ist. Wichtig: |
Ruhezeiten
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Pflege der Anlage
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Gartenbeschilderung
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Grünschnitt und Müllablage
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Heckenschnitt
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Verbrennen von Grünschnitt oder Abfällen
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