Neues / Info für Mitglieder
Vollständige Anlagenbegehung durch den Vorstand durchgeführt Wie in unserem Mitte Mai an alle Pächter gerichteten Rundschreiben und in den Aushängen angekündigt, hat der Vorstand am vergangenen Sonntag nun eine vollständige Begehung sämtlicher Koppeln durchgeführt. Ziel der Begehung war es, den aktuellen Zustand der Anlage zu erfassen und die Einhaltung der Regelungen des Pachtvertrages sowie der Gartenordnung zu überprüfen. Dabei wurden alle Parzellen begangen und dokumentiert. Im Rahmen der Kontrolle wurden in insgesamt 125 Parzellen Mängel bzw. Verstöße unterschiedlicher Art festgestellt. Die Beanstandungen betreffen verschiedene Bereiche der Gartenordnung und des Pachtvertrages. Hierzu zählen unter anderem fehlende oder unzureichende Parzellenkennzeichnungen, Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen* sowie weitere bereits bekannte Beanstandungen. Besonders auffällig war, daß trotz entsprechender Hinweise in den vergangenen Jahren weiterhin zahlreiche Verstöße bei der Kennzeichnung der Parzellen bestehen. In insgesamt 70 Fällen wurden Mängel bei der Parzellenkennzeichnung festgestellt, davon fehlte die Kennzeichnung in 16 Fällen sogar vollständig. Die betroffenen Pächter werden in den kommenden Tagen schriftlich informiert und erhalten Gelegenheit, die festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Nach Ablauf dieser Frist werden entsprechende Nachkontrollen durch den Vorstand durchgeführt. Die nun durchgeführte Begehung ist der Beginn einer in der Zukunft regelmäßigen und transparenten Kontrolle der Anlage, bei der die Einhaltung der Bestimmungen des Pachtvertrages, der Gartenordnung sowie der einschlägigen vereinsrechtlichen Regelungen regelmäßig überprüft werden. Festgestellte Verstöße werden nicht als einmalige Beanstandungen behandelt, sondern bis zur vollständigen Beseitigung weiterverfolgt. Der Vorstand möchte ausdrücklich betonen, daß das Ziel dieser Maßnahmen nicht die Sanktionierung einzelner Pächter ist. Vielmehr geht es darum, die Anlage langfristig in einem ordnungsgemäßen, gepflegten und für alle Mitglieder und der Öffentlichkeit attraktiven Zustand zu erhalten. Die konsequente Einhaltung der für alle Pächter gleichermaßen geltenden Regelungen ist dabei elementar. Festgestellte Mängel werden künftig zeitnah angesprochen und bis zu ihrer Beseitigung begleitet werden. Auf diese Weise möchten wir gemeinsam das Ziel zu erreichen, daß sich unsere Kleingartenanlage dauerhaft in einem guten Zustand befindet und aufwendige Nacharbeiten in Zukunft möglichst vermieden werden können. Der Vorstand bedankt sich bei allen Pächtern, die ihre Parzellen bereits ordnungsgemäß führen und damit zu einem positiven Erscheinungsbild unserer Anlage beitragen. *Wir bitten um Beachtung der Information "Heckenpflege während der Vogelschutzzeit - Häufiges Mißverständnis" |
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Wichtiges Rundschreiben für alle Pächter! Liebe Gartenfreunde, DOWNLOAD SCHREIBEN
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Änderungen der Sprechzeiten der Geschäftsstelle Der Vorstand bittet um Beachtung: Die Sprechzeiten haben sich geändert. Ferner soll wenn möglich ein geplantes Erscheinen per E-Mail angekündigt werden. |
Die Umrüstung/Installation auf Einzelwasseruhren Weitere Umrüstungen können ausschließlich NACH der Saison, nach dem Abstellen des Wassers und vor dem Wiederanstellen des Wassers im Frühjahr nächsten Jahres, also über den Herbst/WInter/Frühjahr, erfolgen. Währende der Saison ist ein Umrüstung nicht möglich!
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Jahreshauptversammlung 2026 Die diesjährige Jahreshauptversammlung fand am 20.03. um 18:00 Uhr in dem großen Vereinsheim des Kleingärtnerverein Elmschenhagen v.1946 e.V. statt. Sobald das Protokoll fertig gestellt ist, wird es an dieser Stelle veröffentlicht. |
Gemeinschaftsarbeiten 2026 (Veröffentlicht am 18.02.2026, editiert am 22.03.2026) Die Termine: Samstag, den 07.03.2026: 10:00 - 13:00 Uhr Samstag, den 14.03.2026: 10:00 - 13:00 Uhr Samstag, den 10.10.2026: 10:00 - 13:00 Uhr Samstag, den 24.10.2026: 10:00 - 13:00 Uhr |
Achtung, neue Sprechzeiten für Juli und August! (Veröffentlicht am 27.06.2025) Ab sofort gilt, daß in den Monaten Juli und August Sprechzeiten in der Geschäftsstelle nur nach vorheriger Vereinbarung stattfinden. Diese beiden Monate sind die Haupt-Urlaubs/Ferienmonate des Jahres und der Vorstand kann in diesen Monaten keine kontinuierliche Abdeckung an den üblichen Sprechtagen gewährleisten. Daher ist eine vorhergehende Terminvereinbarung per E-Mail eine zwingende Voraussetzung. |
Neue Gartenordnung der Stadt Kiel in Kraft
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Aktualisierung der Mitgliedsdaten
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Beschilderung der Gärten (Parzellen)
Spätestens seit dem 1. Juni 2024 müssen alle Parzellen entsprechend ausgezeichnet sein.
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Versicherung der Laube bzw. des Kleingartens Seit dem 23.04.2023 ist die Versicherung für ALLE Parzellen, auf denen Lauben stehen, beschlossen und somit Pflicht.
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Brandstiftungen. Leider ist dies im Kieler Stadtgebiet keine Seltenheit. Bei Brandstiftung werden die Kosten - ohne bestehende Absicherung - vom aktuellen Pächter zu tragen sein. Die Entsorgung des verbrannten Materials ist mitunter enorm teuer und auch eine neue Laube baut sich nicht aus der Luft. Wir sprechen hier gut von 5.000 € bis 10.000 € Sonderbelastung oder mehr. . _____________________________________________________ Download Anmeldevordruck (pdf) |
Baugenehmigung Gartenlaube Plant ein Pächter einen Neubau, Umbau oder Anbau auf seiner Parzelle, muss dieser mit einem Bauantrag bei der Stadt Kiel genehmigt werden. Der ausgefüllte Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme zunächst durch den Pächter an den Vorstand des Kleingartenvereins zu geben. Der Vorstand des Kleingartenvereins bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme eines geplanten Bauvorhabens eines seiner Pächter auf der jeweiligen Parzelle. Der Vorstand prüft ob durch das Bauvorhaben die überbaute Fläche von maximal 24 qm auf einer Parzelle, sowie die Mindestabstände zu Parzellengrenzen eingehalten werden. Sollte das geplante Bauvorhaben die geforderten Maße überschreiten, kann der Pächter durch den KGV auf kurzem Weg entsprechend in Kenntnis gesetzt werden, so dass er sein Bauvorhaben den Erfordernissen anpassen kann. Der korrekte Bauantrag wird ist nach der Prüfung über den Vorstand des Vereins an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel übermittelt. _____________________________________ Download Bauantrag der Stadt Kiel (pdf-Dokument) |
Illegale Müllentsorgung Durch illegale Müllentsorgung auf dem Kleingartengelände entstehen dem Verein jedes Jahr hohe Kosten, da wir durch die Stadt Kiel verpflichtet werden aufgefundenen Müll zu entsorgen. Sollten Sie illegale Müllentsorgung beobachten, machen Sie bitte Fotos und melden Sie dies bitte dem Ordnungsamt: |