KLEINGÄRTNER-VEREIN KIEL-GAARDEN E.V.
 
 

Neues / Info für Mitglieder



Vollständige Anlagenbegehung durch den Vorstand durchgeführt
(Veröffentlicht am 15.06.2026)


Wie in unserem Mitte Mai an alle Pächter gerichteten Rundschreiben und in den Aushängen  angekündigt, hat der Vorstand am vergangenen Sonntag nun eine vollständige Begehung sämtlicher Koppeln durchgeführt.


Ziel der Begehung war es, den aktuellen Zustand der Anlage zu erfassen und die Einhaltung der Regelungen des Pachtvertrages sowie der Gartenordnung zu überprüfen. Dabei wurden alle Parzellen begangen und dokumentiert.


Im Rahmen der Kontrolle wurden in insgesamt 125 Parzellen Mängel bzw. Verstöße unterschiedlicher Art festgestellt. Die Beanstandungen betreffen verschiedene Bereiche der Gartenordnung und des Pachtvertrages. Hierzu zählen unter anderem fehlende oder unzureichende Parzellenkennzeichnungen, Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen* sowie weitere bereits bekannte Beanstandungen.


Besonders auffällig war, daß trotz entsprechender Hinweise in den vergangenen Jahren weiterhin zahlreiche Verstöße bei der Kennzeichnung der Parzellen bestehen. In insgesamt 70 Fällen wurden Mängel bei der Parzellenkennzeichnung festgestellt, davon fehlte die Kennzeichnung in 16 Fällen sogar vollständig.


Die betroffenen Pächter werden in den kommenden Tagen schriftlich informiert und erhalten Gelegenheit, die festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Nach Ablauf dieser Frist werden entsprechende Nachkontrollen durch den Vorstand durchgeführt. 


Die nun durchgeführte Begehung ist der Beginn einer in der Zukunft regelmäßigen und transparenten Kontrolle der Anlage, bei der die Einhaltung der Bestimmungen des Pachtvertrages, der Gartenordnung sowie der einschlägigen vereinsrechtlichen Regelungen regelmäßig überprüft werden. Festgestellte Verstöße werden nicht als einmalige Beanstandungen behandelt, sondern bis zur vollständigen Beseitigung weiterverfolgt.


Der Vorstand möchte ausdrücklich betonen, daß das Ziel dieser Maßnahmen nicht die Sanktionierung einzelner Pächter ist. Vielmehr geht es darum, die Anlage langfristig in einem ordnungsgemäßen, gepflegten und für alle Mitglieder und der Öffentlichkeit attraktiven Zustand zu erhalten. Die konsequente Einhaltung der für alle Pächter gleichermaßen geltenden Regelungen ist dabei elementar.


 Festgestellte Mängel werden künftig zeitnah angesprochen und bis zu ihrer Beseitigung begleitet werden. Auf diese Weise möchten wir gemeinsam das Ziel zu erreichen, daß sich unsere Kleingartenanlage dauerhaft in einem guten Zustand befindet und aufwendige Nacharbeiten in Zukunft möglichst vermieden werden können.


Der Vorstand bedankt sich bei allen Pächtern, die ihre Parzellen bereits ordnungsgemäß führen und damit zu einem positiven Erscheinungsbild unserer Anlage beitragen.

- der Vorstand - 


*Wir bitten um Beachtung der Information "Heckenpflege während der Vogelschutzzeit - Häufiges Mißverständnis"

Buchsbaumzünsler? Gute Erfahrungen mit Xentari RaupenFrei
(Veröffentlicht am 31.05.2026)

In diesem Frühjahr sind in unserer Gegend wieder viele Buchsbäume stark vom Buchsbaumzünsler befallen. Die Raupen können innerhalb kurzer Zeit erhebliche Fraßschäden verursachen und ganze Pflanzen kahlfressen.

Sehr gute Erfahrungen wurden hier mit dem biologischen Präparat „Xentari RaupenFrei“ gemacht. Der Wirkstoff basiert auf dem natürlich vorkommenden Bakterium Bacillus thuringiensis und wirkt gezielt gegen die Raupen des Buchsbaumzünslers. Die Wirkweise ist dabei recht interessant: Die Raupen nehmen den Wirkstoff beim Fressen der behandelten Blätter auf. Im Darm der Raupen wird das Bakterienprotein aktiviert und schädigt gezielt die Darmwand. Die Raupen stellen daraufhin bereits nach kurzer Zeit ihre Fraßtätigkeit ein und verenden einige Tage später. Da der Wirkstoff nur über die Nahrungsaufnahme wirkt, werden andere Tiere nicht in gleicher Weise beeinträchtigt.

Wichtig ist eine möglichst frühe Anwendung, sobald Raupen oder erste Fraßspuren sichtbar werden. Dabei sollte auch das Innere des Buchsbaums gründlich benetzt werden, da sich die Raupen dort bevorzugt aufhalten. Bei anhaltendem Befall empfiehlt sich eine Wiederholung der Behandlung nach etwa zwei Wochen.

Das Mittel kann unter anderem hier gekauft werden: 
https://www.bauhaus.info/schaedlingsbekaempfung/neudorff-raupenfrei-xentari/p/23015931

Wichtiges Rundschreiben für alle Pächter!
(Veröffentlicht am 17.05.2026)

Liebe Gartenfreunde,
Wir haben ein Rundschreiben mit wichtigen Informationen für alle Pächter bereitgestellt. 
Bitte lest dieses Schreiben aufmerksam.


DOWNLOAD SCHREIBEN 
(pdf 232 KB)

Den Pächtern, deren E-Mail-Adresse uns vorliegt, wurde es zugesendet. Zudem ist es in allen Infokästen ausgehängt.


Mit freundlichen Grüßen,
Euer Vorstand

Änderungen der Sprechzeiten der Geschäftsstelle
(Veröffentlicht am 10.05.2026)

Der Vorstand bittet um Beachtung: Die Sprechzeiten haben sich geändert. Ferner soll wenn möglich ein geplantes Erscheinen per E-Mail angekündigt werden.

Die Umrüstung/Installation auf Einzelwasseruhren


Weitere Umrüstungen können ausschließlich NACH der Saison, nach dem Abstellen des Wassers und vor dem Wiederanstellen des Wassers im Frühjahr nächsten Jahres, also über den Herbst/WInter/Frühjahr, erfolgen. Währende der Saison ist ein Umrüstung nicht möglich!


Folgender Ablauf ist einzuhalten:


1. Ein geplanter Einbau muss dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
2. Es müssen geeichte Wasseruhren verbaut werden. Diese sind selbst zu beschaffen.
3. Vor und nach dem Einbau muss die Wasseruhr, bzw. der Garten vom Wasserwart begutachtet und abgenommen werden.
4. Nach Feststellung einer richtigen Montage werden die Wasseruhren vom Wasserwart verplombt.

Bei etwaigen Fragen bitte an die Geschäftsstelle wenden!

Jahreshauptversammlung 2026
(Veröffentlicht am 22.03.2026)


Die diesjährige Jahreshauptversammlung fand am 20.03. um 18:00 Uhr in dem großen Vereinsheim des Kleingärtnerverein Elmschenhagen v.1946 e.V. statt. Sobald das Protokoll fertig gestellt ist, wird es an dieser Stelle veröffentlicht. 

Gemeinschaftsarbeiten 2026

(Veröffentlicht am 18.02.2026, editiert am 22.03.2026)


Die Termine:

Samstag, den 07.03.2026: 10:00 - 13:00 Uhr

Samstag, den 14.03.2026: 10:00 - 13:00 Uhr

Samstag, den 10.10.2026: 10:00 - 13:00 Uhr

Samstag, den 24.10.2026: 10:00 - 13:00 Uhr

Achtung, neue Sprechzeiten für Juli und August!

(Veröffentlicht am 27.06.2025)


Ab sofort gilt, daß in den Monaten Juli und August Sprechzeiten in der Geschäftsstelle nur nach vorheriger Vereinbarung stattfinden.

Diese beiden Monate sind die Haupt-Urlaubs/Ferienmonate des Jahres und der Vorstand kann in diesen Monaten keine kontinuierliche Abdeckung an den üblichen Sprechtagen gewährleisten. Daher ist eine vorhergehende Terminvereinbarung per E-Mail eine zwingende Voraussetzung.

Neue Gartenordnung der Stadt Kiel in Kraft
(Veröffentlicht am 18.01.2025)


Ab 01. Januar 2025 gilt die Satzung über die Gartenordnung für die Kleingartenanlagen im Kieler Stadtgebiet.
Bitte lesen Sie sich die neue Gartenordnung unbedingt aufmerksam durch!
Die dort aufgeführten Regelungen sind Grundlage des Pachtvertrages.

Aktualisierung der Mitgliedsdaten


Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Daten bei uns aktuell sind! Wir benötigen:


Die vollständige Adresse
Die aktive Telefonnummer
Die aktive E-Mail-Adresse
Angabe der Muttersprache*

(*freiwillig, zur besseren Verständigung mittels Dollmetscher oder Texten in der Muttersprache)


Sollten Sie den Wohnort gewechselt haben oder eine andere E-Mail/Telefonnummer benutzen, teilen Sie uns das bitte mit.
Die Verwaltung des Vereins muss aus verschiedenen Gründen in der Lage sein, Sie zumindest auf dem Schriftweg zu kontaktieren.

Beschilderung der Gärten (Parzellen)


Gärten/Parzellen müssen mit der Koppelbezeichnung und Parzellen-Nummer gut leserlich beschriftet sein! Dies ist Bestandteil der Gartenordnung der Stadt Kiel (Eigentümer aller öffentlichen Kleingartenanlagen) und der Satzung unseres Vereins.

Spätestens seit dem 1. Juni 2024 müssen alle Parzellen entsprechend ausgezeichnet sein.
Seit dem 2. Juni 2024 werden sämtliche nicht korrekt beschrifteten Parzellen mit einer Strafsumme von 50,00 Euro sanktioniert!

 

Versicherung der Laube bzw. des Kleingartens


Seit dem 23.04.2023 ist die Versicherung für ALLE Parzellen, auf denen Lauben stehen, beschlossen und somit Pflicht.


Sollte noch keine Versicherung abgeschlossen sein, muss dies nachgeholt werden. Bereits vorhandene Versicherungen können vom Vorstand anerkannt werden. Hierzu legen Sie bitte dem Vorstand eine aussagekräftige Kopie vor.


In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Brandstiftungen. Leider ist dies im Kieler Stadtgebiet keine Seltenheit. Bei Brandstiftung werden die Kosten - ohne bestehende Absicherung - vom aktuellen Pächter zu tragen sein. Die Entsorgung des verbrannten Materials ist mitunter enorm teuer und auch eine neue Laube baut sich nicht aus der Luft. Wir sprechen hier gut von 5.000 € bis 10.000 € Sonderbelastung oder mehr.

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Für lediglich 35€ jährlich erhalten Sie finanzielle Sicherheit/Entschädigung im Falle eines Versicherungsfalles. Dieser günstige Preis ist über eine Gruppenversicherung über den Verein möglich.

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Download Anmeldevordruck (pdf)
 Sie erhalten den Vordruck und weitere Versicherungs-Infos auch in der Geschäftsstelle oder auf Anfrage per E-Mail.

Baugenehmigung Gartenlaube


Plant ein Pächter einen Neubau, Umbau oder Anbau auf seiner Parzelle, muss dieser mit einem Bauantrag bei der Stadt Kiel genehmigt werden.


Der ausgefüllte Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme zunächst durch den Pächter an den Vorstand des Kleingartenvereins zu geben.


Der Vorstand des Kleingartenvereins bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme eines geplanten Bauvorhabens eines seiner Pächter auf der jeweiligen Parzelle. Der Vorstand prüft ob durch das Bauvorhaben die überbaute Fläche von maximal 24 qm auf einer Parzelle, sowie die Mindestabstände zu Parzellengrenzen eingehalten werden. Sollte das geplante Bauvorhaben die geforderten Maße überschreiten, kann der Pächter durch den KGV auf kurzem Weg entsprechend in Kenntnis gesetzt werden, so dass er sein Bauvorhaben den Erfordernissen anpassen kann. 


Der korrekte Bauantrag wird ist nach der Prüfung über den Vorstand des Vereins an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel übermittelt.
Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages wird ein aktueller Ist-Zustand der Parzelle durch die Immobilienwirtschaft ermittelt und informiert den Der Vorstand des Vereins über die Erteilung der Bauerlaubnis. Nach Abschluss der Baumaßnahme findet ein Termin zwischen dem Pächter der Immobilienwirtschaft statt, damit die Laube nach Errichtung vor Ort abgenommen werden kann. 

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Download Bauantrag der Stadt Kiel (pdf-Dokument)

Illegale Müllentsorgung


Durch illegale Müllentsorgung auf dem Kleingartengelände entstehen dem Verein jedes Jahr hohe Kosten, da wir durch die Stadt Kiel verpflichtet werden aufgefundenen Müll zu entsorgen.


Sollten Sie illegale Müllentsorgung beobachten, machen Sie bitte Fotos und melden Sie dies bitte dem Ordnungsamt: 

Telefon: 
0431 / 01 20 79 oder E-Mail: ordnungsdienst@kiel.de