Neues / Info für Mitglieder
Das Wasser wird angestellt 2026 Am 11. April 2026 wird das Wasser auf den Koppeln angestellt. Es herrscht UNBEDINGTE Anwesenheitspflicht für alle Pächter ab 10:00 Uhr bis zur Sicherstellung eines leckfreien Betriebes der Anlage! Nach den strengen und anhaltenden Frösten ist mit Leckagen zu rechnen! Achtung, in diesem Zusammenhang bitte beachten: Die Umrüstung/Installation auf Einzelwasseruhren dauert an Weitere Umstellungen auf Einzelwasseruhren müssen bis zum Anstelltermin des Wassers, also bis zum 11. April 2026 vollzogen werden. Alle nach diesem Termin erfolgten Anmeldungen können erst wieder NACH der Saison, nach dem Abstellen des Wassers 2026 und vor dem Wiederanstellen des Wassers im Frühjahr nächsten Jahres 2027, also über den Herbst/WInter/Frühjahr, erfolgen. Währende der Saison ist ein Umrüstung nicht möglich!
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Sprechzeiten Geschäftsstelle (Veröffentlicht am 05.03.2026) Der Termin am 18. März fällt aufgrund der terminlichen Dichte von Gemeinschaftsarbeiten und Jahreshauptversammlung aus. |
Jahreshauptversammlung 2026 - BEKANNTMACHUNG - die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 20.03. um 18:00 Uhr in dem großen Vereinsheim des Kleingärtnerverein Elmschenhagen v.1946 e.V. statt - NICHT also wie bisher im ETV-Sportheim in Gaarden! Die Zufahrt zum Parkplatz des Versammlungsort erfolgt vom Tiroler Ring, Ecke Salzburger Straße, aus. Die Tagesordnung: Mit freundlichen Grüßen |
Gemeinschaftsarbeiten 2026 (Veröffentlicht am 18.02.2026, Editiert am 12.03.2026) Die Termine: Samstag, den 07.03.2026: 10:00 - 13:00 Uhr Samstag, den 14.03.2026: 10:00 - 13:00 Uhr Samstag, den 10.10.2026: 10:00 - 13:00 Uhr Samstag, den 24.10.2026: 10:00 - 13:00 Uhr |
Achtung, neue Sprechzeiten für Juli und August! (Veröffentlicht am 27.06.2025) Ab sofort gilt, daß in den Monaten Juli und August Sprechzeiten in der Geschäftsstelle nur nach vorheriger Vereinbarung stattfinden. Diese beiden Monate sind die Haupt-Urlaubs/Ferienmonate des Jahres und der Vorstand kann in diesen Monaten keine kontinuierliche Abdeckung an den üblichen Sprechtagen gewährleisten. Daher ist eine vorhergehende Terminvereinbarung per E-Mail eine zwingende Voraussetzung. |
Jahreshauptversammlung 2025 - Rückblick Liebe Gartenfreunde – Am Samstag, den 29.03.2025, um 10 Uhr fand im Vereinsheim des ETV Große Ziegelstr. 54, 24148 Kiel unsere Jahreshauptversammlung statt. Es waren 59 Personen plus der gesamte Vorstand anwesend. Folgende Themen wurden besprochen/Abgehandelt:
- Die neue Gartenordnung der Stadt Kiel gilt seit dem 01.01.2025 und ist Grundlage des |
Neue Gartenordnung der Stadt Kiel in Kraft
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Koppelgrössen durch Stadt Kiel neu berechnet Die Koppeln, und dabei auch jede einzelne Parzelle, wurden im vergangenen Jahr durch die Stadt Kiel mittels Luftbildern von Drohnen und |
Aktualisierung der Mitgliedsdaten
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Beschilderung der Gärten (Parzellen)
Spätestens seit dem 1. Juni 2024 müssen alle Parzellen entsprechend ausgezeichnet sein.
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Versicherung der Laube bzw. des Kleingartens Seit dem 23.04.2023 ist die Versicherung für ALLE Parzellen, auf denen Lauben stehen, beschlossen und somit Pflicht.
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Brandstiftungen. Leider ist dies im Kieler Stadtgebiet keine Seltenheit. Bei Brandstiftung werden die Kosten - ohne bestehende Absicherung - vom aktuellen Pächter zu tragen sein. Die Entsorgung des verbrannten Materials ist mitunter enorm teuer und auch eine neue Laube baut sich nicht aus der Luft. Wir sprechen hier gut von 5.000 € bis 10.000 € Sonderbelastung oder mehr. . _____________________________________________________ Download Anmeldevordruck (pdf) |
Baugenehmigung Gartenlaube Plant ein Pächter einen Neubau, Umbau oder Anbau auf seiner Parzelle, muss dieser mit einem Bauantrag bei der Stadt Kiel genehmigt werden. Der ausgefüllte Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme zunächst durch den Pächter an den Vorstand des Kleingartenvereins zu geben. Der Vorstand des Kleingartenvereins bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme eines geplanten Bauvorhabens eines seiner Pächter auf der jeweiligen Parzelle. Der Vorstand prüft ob durch das Bauvorhaben die überbaute Fläche von maximal 24 qm auf einer Parzelle, sowie die Mindestabstände zu Parzellengrenzen eingehalten werden. Sollte das geplante Bauvorhaben die geforderten Maße überschreiten, kann der Pächter durch den KGV auf kurzem Weg entsprechend in Kenntnis gesetzt werden, so dass er sein Bauvorhaben den Erfordernissen anpassen kann. Der korrekte Bauantrag wird ist nach der Prüfung über den Vorstand des Vereins an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel übermittelt. _____________________________________ Download Bauantrag der Stadt Kiel (pdf-Dokument) |
Illegale Müllentsorgung Durch illegale Müllentsorgung auf dem Kleingartengelände entstehen dem Verein jedes Jahr hohe Kosten, da wir durch die Stadt Kiel verpflichtet werden aufgefundenen Müll zu entsorgen. Sollten Sie illegale Müllentsorgung beobachten, machen Sie bitte Fotos und melden Sie dies bitte dem Ordnungsamt: |