Neues / Info für Mitglieder
Wasserabstellung 2024 Die Abstellung des Wassers erfolgt am Samstag den 16. November 2024.
Achtung! Bitte beachten Sie unbedingt die untenstehenden Informationen zum Abstellen des Wassers! (Informationen zur Wasser Zu- und Abschaltung) |
Gemeinschaftsarbeiten
Die vier Termine der Gemeinschaftsarbeiten sind vollzogen. Nach langen Jahren gelang es uns allen gemeinsam diese wieder zum Leben zu erwecken. Einen Artikel und Bilder finden sich auf der neuen Unterseite "GEMEINSCHAFTSARBEITEN".
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Wasserverlust auf Wohldkoppel II
Die Ursache für den hohen Verbrauch scheint gefunden worden zu sein.
Bevor wir aber endgültig Entwarnung geben, müssen noch einige Details abgeklärt werden. Wir melden uns in Kürze erneut zu diesem Thema.
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Wichtige Information zur Umstellung von/auf Einzelwasseruhren: Selbstnachgerüstete Einzelwasseruhren können erst ab der kommenden Saison 2025 berücksichtigt werden! Der Zählerstand sowie die Zählernummer müssen durch den Vorstand/Koppelobmann aufgenommen werden. Die Umrüstung auf Einzelzähler soll erst ab dem 01. November stattfinden, nachdem das Wasser abgestellt wurde.
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Wichtige Beschlüsse der letzten JHV:
Auf der Mitgliederversammlung 2024 wurde eine Wassertonnennpflicht und die Anschaffung von Wasseruhren für alle Parzellen beschlossen. Bereits im letzten Jahr, am 23.04.2023, wurde durch die Mitgliederversammlung die Versicherungspflicht für alle Parzellen, auf denen Lauben stehen, beschlossen. Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie bitte den Vorstand an! |
Aktualisierung der Mitgliedsdaten Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Daten bei uns aktuell sind! Wir benötigen:
Die vollständige Adresse Die aktive Telefonnummer Die aktive E-Mail-Adresse Angabe der Muttersprache* (*freiwillig, zur besseren Verständigung mittels Dollmetscher oder Texten in der Muttersprache)
Sollten Sie den Wohnort gewechselt haben oder eine andere E-Mail/Telefonnummer benutzen, teilen Sie uns das bitte mit. Die Verwaltung des Vereins muss aus verschiedenen Gründen in der Lage sein, Sie zumindest auf dem Schriftweg zu kontaktieren.
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Beschilderung der Gärten (Parzellen) Gärten/Parzellen müssen mit der Koppelbezeichnung und Parzellen-Nummer gut leserlich beschriftet sein! Dies ist Bestandteil der Gartenordnung der Stadt Kiel (Eigentümer aller öffentlichen Kleingartenanlagen) und der Satzung unseres Vereins.
Spätestens seit dem 1. Juni 2024 müssen alle Parzellen entsprechend ausgezeichnet sein. Seit dem 2. Juni 2024 werden sämtliche nicht korrekt beschrifteten Parzellen mit einer Strafsumme von 50,00 Euro sanktioniert! |
Versicherung der Laube bzw. des Kleingartens
Seit dem 23.04.2023 ist die Versicherung für ALLE Parzellen, auf denen Lauben stehen, beschlossen und somit Pflicht. Sollte noch keine Versicherung abgeschlossen sein, muss dies nachgeholt werden. Bereits vorhandene Versicherungen können vom Vorstand anerkannt werden. Hierzu legen Sie bitte dem Vorstand eine aussagekräftige Kopie vor.
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Brandstiftungen. Leider ist dies im Kieler Stadtgebiet keine Seltenheit. Bei Brandstiftung werden die Kosten - ohne bestehende Absicherung - vom aktuellen Pächter zu tragen sein. Die Entsorgung des verbrannten Materials ist mitunter enorm teuer und auch eine neue Laube baut sich nicht aus der Luft. Wir sprechen hier gut von 5.000 € bis 10.000 € Sonderbelastung oder mehr. . Für lediglich 35€ jährlich erhalten Sie finanzielle Sicherheit/Entschädigung im Falle eines Versicherungsfalles. Dieser günstige Preis ist über eine Gruppenversicherung über den Verein möglich. _____________________________________________________ Download Anmeldevordruck (pdf) Sie erhalten den Vordruck und weitere Versicherungs-Infos auch in der Geschäftsstelle oder auf Anfrage per E-Mail. |
Änderungen durch Beendigung des GPV seit dem 01.01.2023
Der Generalpachtvertrag (GPV) endete zum 31.12.2022.
Mit dem Ende des Generalpachtvertrages entfällt der Kreisverband als Zwischenpächter. Damit einher gehen einige Änderungen, die wir Ihnen im Nachfolgenden erläutern möchten:
Unterpachtvertrag Der zwischen Kleingartenverein und Kreisverband geschlossene Unterpachtvertrag behält inhaltlich weiterhin seine Gültigkeit. Die Landeshauptstadt Kiel tritt nun als Rechtsnachfolger in diesen Unterpachtvertrag ein und wird damit direkter Verpächter der Kleingartenvereine. Auswirkungen auf die mit Ihren Mitgliedern geschlossenen Einzelpachtverträge entstehen hierdurch nicht.
Mitgliedsbeiträge für die Kleingärtnervereine Der Kreisverband steht wie bisher als Dachverband zur Verfügung, um seine Mitgliedsvereine mit einer Fach- und Rechtsberatung zu unterstützen. Daher entrichten wir, wie gewohnt, unsere Mitgliederzahlmeldung und die entsprechenden Mitgliedsbeiträge an den Kreisverband.
Pachtzahlung Statt an den Kreisverband entrichten die Vereine die Pacht ab 2023 an die Stadt Kiel. Grundsätzlich ändert sich in 2023 die Pachthöhe für die Vereine nicht.
Gartenordnunq und Satzung Trotz Wegfall des Generalpachtvertrages gelten die grundsätzlichen Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und der Gartenordnung weiter. Eine Aktualisierung der Gartenordnung ist für die Zukunft geplant und wird eines der Themen für den neu einzurichtenden Kleingartenbeirat.
Bauanträqe für Gartenlauben Neu-, An- oder Umbauten einer Gartenlaube bedürfen auch weiterhin einer Bauerlaubnis. Pächter stellen den Antrag über den Vorstand des Vereins, welcher den Antrag nach vorheriger Prüfung an die Immobilienwirtschaft weiterleitet. Dort wird der Antrag geprüft und anschließend entschieden. |
Baugenehmigung Gartenlaube
Plant ein Pächter einen Neubau, Umbau oder Anbau auf seiner Parzelle, muss dieser mit einem Bauantrag bei der Stadt Kiel genehmigt werden.
Der ausgefüllte Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme zunächst durch den Pächter an den Vorstand des Kleingartenvereins zu geben.
Der Vorstand des Kleingartenvereins bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme eines geplanten Bauvorhabens eines seiner Pächter auf der jeweiligen Parzelle. Der Vorstand prüft ob durch das Bauvorhaben die überbaute Fläche von maximal 24 qm auf einer Parzelle, sowie die Mindestabstände zu Parzellengrenzen eingehalten werden. Sollte das geplante Bauvorhaben die geforderten Maße überschreiten, kann der Pächter durch den KGV auf kurzem Weg entsprechend in Kenntnis gesetzt werden, so dass er sein Bauvorhaben den Erfordernissen anpassen kann.
Der korrekte Bauantrag wird ist nach der Prüfung über den Vorstand des Vereins an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel übermittelt. Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages wird ein aktueller Ist-Zustand der Parzelle durch die Immobilienwirtschaft ermittelt und informiert den Der Vorstand des Vereins über die Erteilung der Bauerlaubnis. Nach Abschluss der Baumaßnahme findet ein Termin zwischen dem Pächter der Immobilienwirtschaft statt, damit die Laube nach Errichtung vor Ort abgenommen werden kann. _____________________________________ Download Bauantrag der Stadt Kiel (pdf-Dokument) |
Informationen zur Wasser Zu- und Abschaltung Das Aufdrehen und Abdrehen des Wassers ist ausschließlich den Koppelobmännern gestattet.
Nach der Abschaltung der Wasserzufuhr lassen Sie bitte das in den Rohren befindliche Wasser komplett ab, damit in der Frostzeit die Rohre / Schläuche geschützt bleiben.
Zum Zuschalten der Wasserversorgung im Frühjahr stellt bitte jeder Pächter sicher, dass eine Person (Pächter oder Ersatzperson) anwesend ist, um etwaige Lecks / Rohrbrüche schnell zu lokalisieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. In Fällen von Wasserlecks und Rohrbrüchen informieren Sie bitte umgehend Ihren Koppelobmann und falls nicht erreichbar den Vorstand. In solchen Fällen dürfen Sie das Wasser abdrehen und Sie kleben bitte eine kleine Info-Notiz für die anderen Pächter an den Info-Schaukasten.
___________________________________ Bitte beachten Sie unbedingt: Nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.03.2023 muss ein Pächter, der beim Wassertermin weder selbst anwesend ist, noch eine Ersatzperson dafür abgestellt hat, einen Strafbetrag von 50€ zahlen!
Das eigenmächtige Aufdrehen des Wassers durch Pächter ohne Rücksprache mit dem entsprechenden Koppelobmann (oder bei Nicht-Erreichen des Koppelobmanns: Vorstand) hat die fristlose Kündigung des Pachtvertrages und Ausschluss aus dem KGV zu sofort zur Folge. Entsteht ein Schaden, muss der Vorstand zudem Anzeige erstatten. |
Illegale Müllentsorgung
Durch illegale Müllentsorgung auf dem Kleingartengelände entstehen dem Verein jedes Jahr hohe Kosten, da wir durch die Stadt Kiel verpflichtet werden aufgefundenen Müll zu entsorgen. Daher:
Sollten Sie illegale Müllentsorgung beobachten, machen Sie bitte Fotos und melden Sie es bitte dem Ordnungsamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 0431 / 01 20 79
E-Mail: ordnungsdienst@kiel.de |