KLEINGÄRTNER-VEREIN KIEL-GAARDEN E.V.
 
 

Regeln / Miteinander


Liebe Gartenfreunde!

Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, wenn alle die Pflege unserer schönen Gartenanlage unterstützen, auch außerhalb des eigenen Gartens. So wird unsere Kleingartenanlage für uns, unsere Besucher sowie Spaziergänger stets in schöner Erinnerung bleiben.


Für ein friedliches Miteinander und ungetrübten Gartengenuss gelten folgende Regelungen:

Ruhezeiten


vom 01.05. bis zum 30.09. gelten folgende Ruhezeiten auf dem Gelände:


Mittagsruhe von 13:00 – 15:00 Uhr.
Allgemeine Ruhezeit ab 20:00 Uhr, sonnabends bereits ab 18:00 Uhr.
Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich Ruhetage.


Während der Ruhezeiten sind Rasenmähen, Bauarbeiten (jeglicher Art, die Lärm verursachen), laute Musik/Radio und sonstige Ruhestörungen untersagt.

Pflege der Anlage


Alle Pächter sind angehalten, die Wege vor und hinter der Parzelle in Ordnung zu halten, den Rasen zu mähen und die Höhe der Hecken auf maximal 160 cm zu begrenzen.

Gartenbeschilderung


Gärten/Parzellen müssen mit der Koppelbezeichnung und Parzellen-Nummer gut leserlich beschriftet sein!
Dies ist im Falle eines Notfalls für Rettungskräfte wichtig!

Grünschnitt und Müllablage


Das Abladen bzw. Entsorgen von Unrat, Gartenabfällen, Grünschnitt und sonstigem Müll ist strengstens verboten!

Heckenschnitt


In der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. sind ausschließlich schonende Form- und Pflegeschnitte an Hecken, Bäumen, Gebüschen und anderen Gehölzen erlaubt. Starkes Beschneiden, auf den Stock setzen oder Entfernen ist gem. § 39 (5) BNatSchG verboten.

Verbrennen von Grünschnitt oder Abfällen


Das Verbrennen von Gartenabfällen/Unrat/Grünschnitt ist ganzjährig verboten.