Neues / Info für Mitglieder
Gemeinschaftsarbeiten Die vier Termine der Gemeinschaftsarbeiten sind vollzogen. Nach langen Jahren gelang es uns allen gemeinsam diese wieder zum Leben zu erwecken. Einen Artikel und Bilder finden sich auf der neuen Unterseite "GEMEINSCHAFTSARBEITEN". |
Wichtige Beschlüsse der letzten JHV: Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie bitte den Vorstand an! |
Aktualisierung der Mitgliedsdaten
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Beschilderung der Gärten (Parzellen)
Spätestens seit dem 1. Juni 2024 müssen alle Parzellen entsprechend ausgezeichnet sein.
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Versicherung der Laube bzw. des Kleingartens Seit dem 23.04.2023 ist die Versicherung für ALLE Parzellen, auf denen Lauben stehen, beschlossen und somit Pflicht.
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Brandstiftungen. Leider ist dies im Kieler Stadtgebiet keine Seltenheit. Bei Brandstiftung werden die Kosten - ohne bestehende Absicherung - vom aktuellen Pächter zu tragen sein. Die Entsorgung des verbrannten Materials ist mitunter enorm teuer und auch eine neue Laube baut sich nicht aus der Luft. Wir sprechen hier gut von 5.000 € bis 10.000 € Sonderbelastung oder mehr. . _____________________________________________________ Download Anmeldevordruck (pdf) |
Baugenehmigung Gartenlaube Plant ein Pächter einen Neubau, Umbau oder Anbau auf seiner Parzelle, muss dieser mit einem Bauantrag bei der Stadt Kiel genehmigt werden. Der ausgefüllte Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme zunächst durch den Pächter an den Vorstand des Kleingartenvereins zu geben. Der Vorstand des Kleingartenvereins bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme eines geplanten Bauvorhabens eines seiner Pächter auf der jeweiligen Parzelle. Der Vorstand prüft ob durch das Bauvorhaben die überbaute Fläche von maximal 24 qm auf einer Parzelle, sowie die Mindestabstände zu Parzellengrenzen eingehalten werden. Sollte das geplante Bauvorhaben die geforderten Maße überschreiten, kann der Pächter durch den KGV auf kurzem Weg entsprechend in Kenntnis gesetzt werden, so dass er sein Bauvorhaben den Erfordernissen anpassen kann. Der korrekte Bauantrag wird ist nach der Prüfung über den Vorstand des Vereins an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel übermittelt. _____________________________________ Download Bauantrag der Stadt Kiel (pdf-Dokument) |
Informationen zur Wasser Zu- und Abschaltung
Nach der Abschaltung der Wasserzufuhr lassen Sie bitte das in den Rohren befindliche Wasser komplett ab, damit in der Frostzeit die Rohre / Schläuche geschützt bleiben. Zum Zuschalten der Wasserversorgung im Frühjahr stellt bitte jeder Pächter sicher, dass eine Person (Pächter oder Ersatzperson) anwesend ist, um etwaige Lecks / Rohrbrüche schnell zu lokalisieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
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Das eigenmächtige Aufdrehen des Wassers durch Pächter ohne Rücksprache mit dem entsprechenden Koppelobmann (oder bei Nicht-Erreichen des Koppelobmanns: Vorstand) hat die fristlose Kündigung des Pachtvertrages und Ausschluss aus dem KGV zu sofort zur Folge. Entsteht ein Schaden, muss der Vorstand zudem Anzeige erstatten. |
Illegale Müllentsorgung Durch illegale Müllentsorgung auf dem Kleingartengelände entstehen dem Verein jedes Jahr hohe Kosten, da wir durch die Stadt Kiel verpflichtet werden aufgefundenen Müll zu entsorgen.
Sollten Sie illegale Müllentsorgung beobachten, machen Sie bitte Fotos und melden Sie es bitte dem Ordnungsamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefon: 0431 / 01 20 79 E-Mail: |