Neues / Info für Mitglieder
Jahreshauptversammlung 2025 - Rückblick (Veröffentlicht am 07.04.2025)
Liebe Gartenfreunde – Am Samstag, den 29.03.2025, um 10 Uhr fand im Vereinsheim des ETV Große Ziegelstr. 54, 24148 Kiel unsere Jahreshauptversammlung statt. Es waren 59 Personen plus der gesamte Vorstand anwesend.
Folgende Themen wurden besprochen/Abgehandelt:
- Die neue Gartenordnung der Stadt Kiel gilt seit dem 01.01.2025 und ist Grundlage des Pachtvertrages. - Eine neue, große Infotafel wird in Kürze vor dem Vereinsheim installiert werden. - Es wird verstärkt dazu aufgerufen, die Kommunikation per E-Mail zu nutzen. Durch die verstärkte Nutzung dieses Kommunikationsweges konnten die Portokosten bereits stark gesenkt werden. - Es wurde über die Flächenanpassungen der Stadt Kiel gesprochen. - Im Austausch mit der Stadt Kiel wurden Gespräche über Regularien geführt. Dabei konnten kürzere Kommunikationswege etabliert und feste Ansprechpartner benannt werden. - Ein weiteres großes (Dauer)Thema war die Müllproblematik im Kleingartenverein. Es wurden Kameras installiert und weitere Nachgerüstet, um die Verursacher haftbar zu machen. - Die Wiederaufnahme der Gemeinschaftsarbeiten wurde reflektiert und wurden von nahezu allen Anwesenden als großer Gewinn für Verein und Gemeinschaft bewertet. - Der Wasserwart erläuterte das Vorgehen zum Thema Einzelwasseruhren. Nähere Infos zur Umrüstung dazu hier auf der Website. - Die Aufwandsentschädigung der Koppelobmänner wurde per Abstimmung auf 5€ pro Parzelle angehoben. - Die Gemeinschaftsarbeit wurde per Abstimmung von 8 auf 6 Stunden pro Pächter im Jahr reduziert. Der Strafbetrag bei Nichteinhaltung ist bei 30€ pro Stunde geblieben. - Uns fehlen für 3 Koppeln Obmänner. - Auf Ahrenshorst wurde ein neuer Obmann gewählt. - Es wurde über weitere Anschaffungen von Gartengeräten aus dem Sachmittelfonds gesprochen. |
Installation von Einzelwasseruhren (Veröffentlicht am 06.03.2025, aktualisiert am 07.04.2025) Eine Umstellung auf Einzelwasseruhren musste bis zum Anstelltermin des Wassers, also bis zum 05. April 2025 geschehen sein. Alle nachfolgenden Anmeldungen auf Umstellungen können erst NACH der Saison, nach dem Abstellen des Wassers und vor dem Wiederanstellen des Wassers im Frühjahr nächsten Jahres 2026, also über den WInter, umgesetzt werden. Währende der Saison ist ein Umrüstung nicht möglich.
Folgender Ablauf ist einzuhalten: 1. Ein geplanter Einbau muss dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. 2. Es müssen geeichte Wasseruhren verbaut werden. Diese sind selbst zu beschaffen. 3. Vor und nach dem Einbau muss die Wasseruhr, bzw. der Garten vom Wasserwart begutachtet und abgenommen werden. 4. Nach Feststellung einer richtigen Montage werden die Wasseruhren werden vom Wasserwart verplombt.
Bei etwaigen fragen bitte an die Geschäftsstelle wenden.
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Neue Gartenordnung der Stadt Kiel in Kraft (Veröffentlicht am 18.01.2025) Ab 01. Januar 2025 gilt die Satzung über die Gartenordnung für die Kleingartenanlagen im Kieler Stadtgebiet. Bitte lesen Sie sich die neue Gartenordnung unbedingt aufmerksam durch! Die dort aufgeführten Regelungen sind Grundlage des Pachtvertrages.
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Koppelgrössen durch Stadt Kiel neu berechnet
Die Koppeln, und dabei auch jede einzelne Parzelle, wurden im vergangenen Jahr durch die Stadt Kiel mittels Luftbildern von Drohnen und Satellitenaufnahmen neu vermessen und neu bestimmt. Hierbei kam es in der Regel zu Abweichungen zu den bisherigen Größen. Manche Parzellen sind nun kleiner und manche größer als vorher. Eine Größenveränderung hat natürlich Auswirkungen auf die zukünftige Pacht. Sollten Unstimmigkeiten bestehen, kontaktieren Sie bitte den Vorstand über unsere E-Mail-Adresse info@kgv-kiel-gaarden.de |
Gemeinschaftsarbeiten
Die vier Termine der Gemeinschaftsarbeiten sind vollzogen. Nach langen Jahren gelang es uns allen gemeinsam diese wieder zum Leben zu erwecken. Einen Artikel und Bilder finden sich auf der neuen Unterseite "GEMEINSCHAFTSARBEITEN".
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Aktualisierung der Mitgliedsdaten Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Daten bei uns aktuell sind! Wir benötigen:
Die vollständige Adresse Die aktive Telefonnummer Die aktive E-Mail-Adresse Angabe der Muttersprache* (*freiwillig, zur besseren Verständigung mittels Dollmetscher oder Texten in der Muttersprache)
Sollten Sie den Wohnort gewechselt haben oder eine andere E-Mail/Telefonnummer benutzen, teilen Sie uns das bitte mit. Die Verwaltung des Vereins muss aus verschiedenen Gründen in der Lage sein, Sie zumindest auf dem Schriftweg zu kontaktieren.
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Beschilderung der Gärten (Parzellen) Gärten/Parzellen müssen mit der Koppelbezeichnung und Parzellen-Nummer gut leserlich beschriftet sein! Dies ist Bestandteil der Gartenordnung der Stadt Kiel (Eigentümer aller öffentlichen Kleingartenanlagen) und der Satzung unseres Vereins.
Spätestens seit dem 1. Juni 2024 müssen alle Parzellen entsprechend ausgezeichnet sein. Seit dem 2. Juni 2024 werden sämtliche nicht korrekt beschrifteten Parzellen mit einer Strafsumme von 50,00 Euro sanktioniert! |
Versicherung der Laube bzw. des Kleingartens
Seit dem 23.04.2023 ist die Versicherung für ALLE Parzellen, auf denen Lauben stehen, beschlossen und somit Pflicht. Sollte noch keine Versicherung abgeschlossen sein, muss dies nachgeholt werden. Bereits vorhandene Versicherungen können vom Vorstand anerkannt werden. Hierzu legen Sie bitte dem Vorstand eine aussagekräftige Kopie vor.
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Brandstiftungen. Leider ist dies im Kieler Stadtgebiet keine Seltenheit. Bei Brandstiftung werden die Kosten - ohne bestehende Absicherung - vom aktuellen Pächter zu tragen sein. Die Entsorgung des verbrannten Materials ist mitunter enorm teuer und auch eine neue Laube baut sich nicht aus der Luft. Wir sprechen hier gut von 5.000 € bis 10.000 € Sonderbelastung oder mehr. . Für lediglich 35€ jährlich erhalten Sie finanzielle Sicherheit/Entschädigung im Falle eines Versicherungsfalles. Dieser günstige Preis ist über eine Gruppenversicherung über den Verein möglich. _____________________________________________________ Download Anmeldevordruck (pdf) Sie erhalten den Vordruck und weitere Versicherungs-Infos auch in der Geschäftsstelle oder auf Anfrage per E-Mail. |
Baugenehmigung Gartenlaube
Plant ein Pächter einen Neubau, Umbau oder Anbau auf seiner Parzelle, muss dieser mit einem Bauantrag bei der Stadt Kiel genehmigt werden.
Der ausgefüllte Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme zunächst durch den Pächter an den Vorstand des Kleingartenvereins zu geben.
Der Vorstand des Kleingartenvereins bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme eines geplanten Bauvorhabens eines seiner Pächter auf der jeweiligen Parzelle. Der Vorstand prüft ob durch das Bauvorhaben die überbaute Fläche von maximal 24 qm auf einer Parzelle, sowie die Mindestabstände zu Parzellengrenzen eingehalten werden. Sollte das geplante Bauvorhaben die geforderten Maße überschreiten, kann der Pächter durch den KGV auf kurzem Weg entsprechend in Kenntnis gesetzt werden, so dass er sein Bauvorhaben den Erfordernissen anpassen kann.
Der korrekte Bauantrag wird ist nach der Prüfung über den Vorstand des Vereins an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel übermittelt. Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages wird ein aktueller Ist-Zustand der Parzelle durch die Immobilienwirtschaft ermittelt und informiert den Der Vorstand des Vereins über die Erteilung der Bauerlaubnis. Nach Abschluss der Baumaßnahme findet ein Termin zwischen dem Pächter der Immobilienwirtschaft statt, damit die Laube nach Errichtung vor Ort abgenommen werden kann. _____________________________________ Download Bauantrag der Stadt Kiel (pdf-Dokument) |
Illegale Müllentsorgung
Durch illegale Müllentsorgung auf dem Kleingartengelände entstehen dem Verein jedes Jahr hohe Kosten, da wir durch die Stadt Kiel verpflichtet werden aufgefundenen Müll zu entsorgen.
Sollten Sie illegale Müllentsorgung beobachten, machen Sie bitte Fotos und melden Sie dies bitte dem Ordnungsamt:
Telefon: 0431 / 01 20 79 oder E-Mail: ordnungsdienst@kiel.de |