Neues / Info für Mitglieder
Wichtige Information zur Umstellung von/auf Einzelwasseruhren: Selbstnachgerüstete Einzelwasseruhren können erst ab der kommenden Saison 2025 berücksichtigt werden! Der Zählerstand sowie die Zählernummer müssen durch den Vorstand/Koppelobmann aufgenommen werden. Die Umrüstung auf Einzelzähler soll erst ab dem 01. November stattfinden, nachdem das Wasser abgestellt wurde. |
Wichtige Beschlüsse der letzten JHV:
Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie bitte den Vorstand an! |
Neuer geschäftsführender Vorstand ab 10.03.2024 ist:
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Aktualisierung der Mitgliedsdaten
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Beschilderung der Gärten (Parzellen)
Dies ist Bestandteil der Gartenordnung der Stadt Kiel (Eigentümer aller öffentlichen Kleingartenanlagen) und der Satzung unseres Vereins.
Für alle nicht beschrifteten Gärten erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 50€. |
Versicherung der Laube bzw. des Kleingartens Seit dem 23.04.2023 ist die Versicherung für ALLE Parzellen, auf denen Lauben stehen, beschlossen und somit Pflicht.
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Brandstiftungen. Leider ist dies im Kieler Stadtgebiet keine Seltenheit. Bei Brandstiftung werden die Kosten - ohne bestehende Absicherung - vom aktuellen Pächter zu tragen sein. Die Entsorgung des verbrannten Materials ist mitunter enorm teuer und auch eine neue Laube baut sich nicht aus der Luft. Wir sprechen hier gut von 5.000 € bis 10.000 € Sonderbelastung oder mehr. . _____________________________________________________ Download Anmeldevordruck (pdf) |
Änderungen durch Beendigung des GPV seit dem 01.01.2023 Der Generalpachtvertrag (GPV) endete zum 31.12.2022. Mit dem Ende des Generalpachtvertrages entfällt der Kreisverband als Zwischenpächter. Damit einher gehen einige Änderungen, die wir Ihnen im Nachfolgenden erläutern möchten: Unterpachtvertrag Mitgliedsbeiträge für die Kleingärtnervereine Pachtzahlung Gartenordnunq und Satzung Bauanträqe für Gartenlauben |
Baugenehmigung Gartenlaube Plant ein Pächter einen Neubau, Umbau oder Anbau auf seiner Parzelle, muss dieser mit einem Bauantrag bei der Stadt Kiel genehmigt werden. Der ausgefüllte Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme zunächst durch den Pächter an den Vorstand des Kleingartenvereins zu geben. Der Vorstand des Kleingartenvereins bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme eines geplanten Bauvorhabens eines seiner Pächter auf der jeweiligen Parzelle. Der Vorstand prüft ob durch das Bauvorhaben die überbaute Fläche von maximal 24 qm auf einer Parzelle, sowie die Mindestabstände zu Parzellengrenzen eingehalten werden. Sollte das geplante Bauvorhaben die geforderten Maße überschreiten, kann der Pächter durch den KGV auf kurzem Weg entsprechend in Kenntnis gesetzt werden, so dass er sein Bauvorhaben den Erfordernissen anpassen kann. Der korrekte Bauantrag wird ist nach der Prüfung über den Vorstand des Vereins an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel übermittelt. _____________________________________ Download Bauantrag der Stadt Kiel (pdf-Dokument) |
Informationen zur Wasser Zu- und Abschaltung
Nach der Abschaltung der Wasserzufuhr lassen Sie bitte das in den Rohren befindliche Wasser komplett ab, damit in der Frostzeit die Rohre / Schläuche geschützt bleiben. Zum Zuschalten der Wasserversorgung im Frühjahr stellt bitte jeder Pächter sicher, dass eine Person (Pächter oder Ersatzperson) anwesend ist, um etwaige Lecks / Rohrbrüche schnell zu lokalisieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
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Das eigenmächtige Aufdrehen des Wassers durch Pächter ohne Rücksprache mit dem entsprechenden Koppelobmann (oder bei Nicht-Erreichen des Koppelobmanns: Vorstand) hat die fristlose Kündigung des Pachtvertrages und Ausschluss aus dem KGV zu sofort zur Folge. Entsteht ein Schaden, muss der Vorstand zudem Anzeige erstatten. |
Illegale Müllentsorgung Durch illegale Müllentsorgung auf dem Kleingartengelände entstehen dem Verein jedes Jahr hohe Kosten, da wir durch die Stadt Kiel verpflichtet werden aufgefundenen Müll zu entsorgen.
Sollten Sie illegale Müllentsorgung beobachten, machen Sie bitte Fotos und melden Sie es bitte dem Ordnungsamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefon: 0431 / 01 20 79 E-Mail: |