Gärtnern und Wohlfühlen
mit Respekt für die Natur und
einem guten Miteinander.
Wir freuen uns hier alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde begrüßen zu dürfen!
Die Gärten des Vereins befinden sich angrenzend an das Naturschutzgebiet am Tröndelsee.
Wenn Sie auch gerne einen eigenen kleinen Rückzugsort ins Grüne haben möchten
um Obst und Gemüse anzubauen, Blumenbeete zu pflegen oder einfach nur in der Natur Ihres Kleingartens zu sitzen und das Wetter zu genießen, dann haben wir mit Sicherheit auch einen tollen Garten für Sie!
Schlendern Sie gemütlich durch die Kleingartenanlage am Naturschutzgebiet Tröndelsee und halten Sie Ausschau nach freien Gärten. Wenn Sie den passenden Garten gefunden haben, kontaktieren Sie uns gerne unter folgender E-Mail Adresse: Vorstand@kgv-kiel-gaarden.de
Kleingärtnerverein Kiel-Gaarden e.V.
Ellerbeker Weg 145c
24148 Kiel
ÖFFNUNGSZEITEN:
März - Oktober
1. und 3. Mittwoch des Monats
zwischen 17:00 Uhr - 18:30 Uhr
November - Februar
1. Mittwoch des Monats
zwischen 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Tel. : 0431 55 68 12 06 (Anrufbeantworter, Rückruf innerhalb 72h)
Der Kleingärtnerverein Kiel-Gaarden e.V. ist Mitglied im Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. www.kv-gaerten.de
Interessantes zu den Kleingartenanlagen Kiels lesen Sie hier:
https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/baeume_gruenflaechen/kleingaerten.php
Kleingärten als Teil des Bundesnaturschutzgesetzes?
https://kleingarten-bund.de/de/Aktuelles/Kleingartenanlagen-im-Bundesnaturschutzgesetz/
Befahren der Wege verboten
Das Befahren der Wege mit jeglicher Art von motorisierten KfZ ist in der gesamten Kleingartenanlage NICHT gestattet, da die Wasserrohre dicht unter der Erde verlegt wurden und es durch das zusätzliche Gewicht eines Fahrzeugs schnell zu einem Rohrbruch kommen kann.
Hinzu kommt, dass die Gartenordnung der Stadt Kiel, als Eigentümerin, das Befahren mit KfZ und Ähnlichem verbietet.
Grundlagen und Rahmenbedingungen für Kleingärtner werden grundsätzlich vom Bundeskleingartengesetz, weiteren Gesetzen und Verordnungen, vor allem der Gartenordnung der Stadt Kiel vorgegeben, die auch relevante Punkte für Spaziergänger und Besucher der Kleingartenanlagen beinhaltet.
Bei Fragen beraten wie Sie gerne.
Es obliegt der Verantwortung jedes Pächters diese Vorgaben respektvoll gegenüber Natur, den darin lebenden Menschen und den Vorgaben der Eigentümerin umzusetzen.
Jeder Pächter / Besucher / Hundehalter haftet persönlich für sein eventuelles Fehlverhalten.
Es gilt überall Leinenpflicht für Hunde. Hundekotentfernung obliegt den Hundehaltern. Sorgen Sie bitte für hundekotfreie Wege und Flächen.